Letzte Woche habe ich einen Strafzettel mit meinem Smart bekommen. Ich war gerade mal 10 Minuten vom Auto weg. Die müssen anscheinend auf mich gewartet haben. ;) In Berlin gibt es diese elektronisch-erstellten Stafzettel. Auf diesen steht schon alles drauf, um gleich die geforderte Summe zu bezahlen bzw. zu überweisen. Es gibt also keinen zusätzlichen Bescheid per Post.
Den Strafzettel habe ich bekommen, weil ich quer mit meinem Smart geparkt habe. Ich hatte bis jetzt noch keinen Strafzettel mit dem Smart bekommen. Ich parke auch nicht immer so, aber an dem Tag waren eben nur solch kleine Parklücken gegeben. Bis jetzt hatte es auch keinen gestört das ich so geparkt habe. So werden wenigstens auch diese Parkraume effektiv ausgenutzt. Für dieses “Vergehen” möchte Berlin von mir 15 € haben.
Ich habe gestern ein Fax an den Polizeipräsidenten in Berlin geschickt und Einspruch gegen diese Strafzettel eingelegt. Begründet habe ich das wie folgt:
In §12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist zwar das Halten und Parken geregelt, nicht aber diese konkrete Situation.
Unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten habe ich mit meiner Parkweise (quer = 90-Grad-Winkel zur Fahrbahn) den fließenden Verkehr und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet. Der vorhandene Parkraum war knapp bemessen, so dass ein Längsparken nicht möglich gewesen ist, sonst hätte ich dieses gemacht. Das Parken mit einem Smart quer (90-Grad-Winkel) zur Fahrtrichtung ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht ausdrücklich geregelt. Der Bundesgerichtshof (BGH) als höchste Instanz hat entschieden (BGHSt 17 240 = NJW 62 1405, KG NZV 92 249 = StVE 75, Jan/jag/Bur Rz 14), dass hier der Grundsatz der Straßenverkehrsordnung greift, jeder Verkehrsteilnehmer habe den zur Verfügung stehenden Parkraum optimal zu nutzen und so den fließenden Verkehr nicht zu behindern (AG Viechtach, Az.: 7 II Owi 00605/05). Durch die Veränderungen im Parkraum entstehen relativ kurze Lücken, die man nur nutzen kann, indem man sich quer stellt. Da der Smart mit 2,5 m nicht länger ist als die in der StVO erlaubte Fahrzeugbreite, ergibt sich keine unnötige Behinderung oder Gefährdung. Es wäre sogar Verschwendung von Parkraum, wenn dieser kleine Parkraum nicht ausgenutzt wird. Daher habe ich nach §12 Absatz 6 der StVO gehandelt, der platzsparendes parken vorschreibt.
Mal sehen was aus dieser Angelegenheit wird. Ich habe gleich mal den Beschluss (DOC) vom AG Viechtach usw. mit gefaxt.

Du musst dir keine Sorgen machen, auch die ausführliche Begründung hättest du dir schenken können. Widersprüche landen in der Ablage P wie Papierkorb. Den haben sie dann leider nie gekriegt, und deine Widerspruchsfrist verrinnt. Ist sie vorbei kommt ein Schreiben das dich zur Zahlung auffordert.
Wenn du dann schreibst, kommt der Brief an, aber leider leider ist die Frist vorbei. Ein zynisches beim nächsten Mal etwas früher reagieren bringt dich dann vollends zum kochen.
Übrigens ist ein Einschreiben/Rückschein so teuer, das du ebenfalls gleich bezahlen kannst.
Na, warten wir es ab. Ich hab da schon andere Erfahrungen gemacht. Ich habe beim FAX immer einen Sendebericht, dieser zeigt wann ich es hingefaxt habe. Die müssen mir dann schon das Gegenteil beweisen. Sollte es hart auf hart kommen, so werde ich dann wohl meine Rechtsschutz-Versicherung in Anspruch nehmen. Ein Einschreiben kostet übrigens 2,05 €. Der Strafzettel beläuft sich aber auf 15 €!
Bin ja mal gespannt was rauskommt.
Hab die Strafe mit meinem Smart auch schon 2 mal kassiert- war aber ehrlich gesagt immer zu faul zu widersprechen
Berlin ist pleite! Da versuchen Sie aus eben aus den Bürgern jeden Cent rauszupressen. Und das machen Sie ohne Herz und Verstand.
Berlin ist pleite! Da versuchen sie eben aus den Bürgern jeden Cent rauszupressen. Und das machen sie ohne Herz und Verstand.
Mal schauen wann die darauf antworten. Zur Sicherheit werde ich es am vorletzten Tag noch mal hinfaxen, damit ich sicher gehen kann das es nicht untergegangen ist. Die positive Entscheidung werde ich mir dann ins Auto legen, damit das nicht wieder vorkommt ;)
Ich bin ebenfalls auf Reaktionen gespannt… auch wenn ich einen Smart nicht zu den Autos zähle ;-)
UPDATE: Ich habe bis jetzt noch keine Rückmeldung bekommen.
UPDATE: Leider immer noch nichts neues. Ich überlege schon, ob ich da nicht mal anrufe und nachfrage.
UPDATE: Ich habe Post bekommen.
Pingback: Websenat » Beitrag » Strafzettel wegen Querparken (Smart) (UPDATE)
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Also, habe jetzt auch einen bekommen!
Zum zweiten Mal, beim ersten habe ich auch alles wunderbar mit Begründung und bla eingereicht und es hat nichts genützt. Musste halt noch nachzahlen..pf
sollte ich jetzt einfach schon alles hinschicken(die ganze Begründung, dass der msartd as darf etc.) mit Bestätigung oder faxen?
Habe extra mit jemanden gesprochen, der auch so geparkt hat und der hat mir erklärt, dass es legal ist. Er hat sein Ticket nicht bezahlen müssen, allerdings hate das alles mit einem Anwalt gemacht!
Na ja, ich bin kein Anwalt.Ich würde aber versuchen so wenig wie möglich an Kosten zu verursachen, denn die Dir entstandenen Kosten werden Dir nicht erstattet. Deswegen würde ich das ganze per FAX schicken und den Übertragungsbericht schön aufheben. Von wem hast Du denn das Ticket bekommen? Ordnungsamt oder Polizei?
Ich habe auch einen Smart, seit ca. drei Jahren.
Ich parke regelmäßig quer wenn es die Situation zulässt.
Ich bin der Meinung das dieses Auto dafür gebaut wurde, und ich hab in Berlin noch nie einen Strafzettel für querparken bekommen.
Ich denke man sollte die Möglichkeit nutzen wenn man ein solches Auto fährt, da es nicht behindert und Platz spart.
Dir paar querdenkenden Ordnungshüter nehme ich in Kauf für einen Parkplatz der in der Nähe meines Zieles liegt.
Ich parke auch weiterhin quer, wenn es die Gegebenheiten erlauben.
Hallo,
darf man Deine Begründung unverändert übernehmen? Ich habe gestern auch einen Strafzettel wegen Querparkens bekommen und möchte Einspruch dagegen einlegen.
Ciao
Alex
Kannste machen. Aber keine Gewähr ;) das es auch bei Dir so funktioniert.
GEWONNEN !!!
Hallo.
Ich war so frei und hab mir deinen text kopiert + verändert, mit fotos versehen und als begründung zum widerspruch gegen meine verwarnung zum ordnungsamt duisburg geschickt.
Heute habe ich die EINSTELLUNGSMITTEILUNG bekommen.
Danke
Hier “mein” text:
Begründung zu der schriftlichen Verwarnung mit Verwarnungsgeld
Aktenzeichen 221
Verstoß gegen § 12 Abs. 4, § 49 StVO,
am 20.xx.2010, 15:xx Uhr
In §12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist zwar das Halten und Parken geregelt, nicht aber diese konkrete Situation. Unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten habe ich mit meiner Parkweise (quer = 90-Grad-Winkel zur Fahrbahn) den fließenden Verkehr und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet. Der vorhandene Parkraum war knapp bemessen, so dass ein Längsparken nicht möglich gewesen ist, sonst hätte ich dieses gemacht. Das Parken mit einem Smart quer (90-Grad-Winkel) zur Fahrtrichtung ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht ausdrücklich geregelt. Der Bundesgerichtshof (BGH) als höchste Instanz hat entschieden (BGHSt 17 240 = NJW 62 1405, KG NZV 92 249 = StVE 75, Jan/jag/Bur Rz 14), dass hier der Grundsatz der Straßenverkehrsordnung greift, jeder Verkehrsteilnehmer habe den zur Verfügung stehenden Parkraum optimal zu nutzen und so den fließenden Verkehr nicht zu behindern (AG Viechtach, Az.: 7 II Owi 00605/05). Durch die Veränderungen im Parkraum entstehen relativ kurze Lücken, die man nur nutzen kann, indem man sich quer stellt. Da der Smart mit 2,5 m nicht länger ist als die in der StVO erlaubte Fahrzeugbreite, ergibt sich keine unnötige Behinderung oder Gefährdung. Es wäre sogar Verschwendung von Parkraum, wenn dieser kleine Parkraum nicht ausgenutzt wird.
Daher habe ich nach
§12, Absatz 6 der StVO
gehandelt, der platzsparendes Parken vorschreibt.
„ § 12 Halten und Parken
(6) Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.“
Auf den Fotos in der Anlage kann man klar erkennen, das mein Fahrzeug sich auf der gekennzeichneten Parkfläche befindet, ohne in den Verkehrsraum hineinzuragen.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage: Fotos
Na herzlichen Glückwunsch! Das freut mich. Ich hab auch vor ca. 4-6 Wochen einen ähnlichen Brief geschrieben udn bis dato noch keine Antwort bekommen. Mal schauen wie das ausgeht. Weiterhin gute Fahrt!
Echt viel Glück. Ich habe seit jetzt noch keien Antwort auf meinen Brief. Aber das ist jetzt schon knapp 3 Monate her.